A. Nicht Residente in Spanien
Wenn Sie in Spanien als Steuerausländer leben, werden Sie nur für Ihr Vermögen im Land besteuert, das einen Wert von 700.000 € übersteigt. Befindet sich der Rest ihres Vermögens außerhalb Spaniens, unterliegt er nicht der Vermögenssteuer.
B. Residente in Spanien
Hat der Steuerpflichtige in Spanien seinen steuerlichen Wohnsitz, unterliegt das gesamte Vermögen der spanischen Vermögenssteuer. Es gibt auch bedeutsame Freibeträge:
- 700.000 EUR für das gesamte Vermögen.
- 300.000 EUR für den gewöhnlichen Wohnsitz.Erklärung
1. Erklärung
Eine Erklärung ist abzugeben, wenn das Gesamtvermögen 2 Mio. EUR übersteigt
2. Bemessungsgrundlage
Die Vermögenssteuer wird auf Immobilien, Boote, Aktien, Schmuck und Kunstwerke erhoben.
Immobilien
Es gilt der höchste von drei Werten:
- Katasterwert.
- Wert im Zeitpunkt des letzten Erwerbs.
- Festgelegte Schätzwert durch die Behörden.
Bewertung einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft
Die Bewertung von Aktien und Beteiligungen an Unternehmen, die nicht an organisierten Märkten notiert sind, muss nach dem theoretischen Wert erfolgen, der sich aus der letzten genehmigten Bilanz ergibt.
Ungeachtet dessen wird der Wert der Aktien oder Beteiligungen für die Zwecke der Vermögenssteuer mit dem höchsten der drei folgenden Werte angesetzt, wenn der Jahresabschluss nicht geprüft wird:
- Nennwert.
- Theoretischer Wert, der sich aus der letzten geprüften Bilanz ergibt.
- 20% des durchschnittlichen Gewinns der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Lebensversicherungen
Lebensversicherungen sind mit dem Rückkaufswert zum 31.12. zu bewerten.
3. Steuersatz auf den Balearen
Bemessungsgrundlage bis EUR | Steuerschuld EUR | Überschießender Betrag bis zus nächsten Steuerstufe | Darauf Steuersatz in % |
0 | 0 | 170.472,04 | 0,28 |
170.472.04 | 477,32 | 170.465,00 | 0,41 |
340.937,04 | 1.176,23 | 340.932,71 | 0.69 |
681.869,75 | 3.528,67 | 654.869,76 | 1,24 |
1.336.739,51 | 11.649,06 | 1.390.739,49 | 1,79 |
2.727.479,00 | 36.543,30 | 2.727.479,00 | 2,35 |
5.454.958,00 | 100.639,06 | 5.454.957,99 | 2,90 |
10.909.951,99 | 258.832,84 | En adelante | 3,45 |
Beispiel für nicht ansässige: Herr Frank Muster und Frau Lena Muster sind beide Eigentümer eines Hauses auf Mallorca mit einem Wert von 1,9 Mio. EUR. Nach Anwendung des Freibetrags von 1.400.000 Euro, d.h., 700.000 Euro pro Person, verbleibt ein Betrag von 500.000 Euro. Nach der Tabelle sieht das Ergebnis also wie folgt aus:
- Bis zu 340.937,04, wird mit 1.176,23 EUR versteuert.
Für den Rest, 500.000 – 340.937,04 = 159.062,96, wird mit einem Steuersatz von 0,69% versteuert, was eine Steuerschuld von 1.097,53 Euro ergibt.
- Die Summe der beiden Beträge ergibt den zu zahlenden Betrag, 1.176,23 + 1.097,53 = 2.273,76 EUR
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