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Spanisches Schenkungssteuergesetz

Schenkungssteuer in Spanien

Die spanische Spendensteuer ist landesweit einheitlich, aber da die regionalen Behörden für die Erhebung der Steuer zuständig sind, können der Steuersatz und das Erklärungsverfahren von Ort zu Ort unterschiedlich sein. Die Bundesländer können Anpassungen bei den Steuersätzen, Abzügen, Befreiungen usw. vornehmen, aber der Gesamtrahmen des Spendensteuergesetzes muss mit dem nationalen Gesetz übereinstimmen.

Das spanische Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer (Ley 29/1987, de 18 de diciembre, del Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones) legt die Grundregeln für den Anwendungsbereich der Schenkungssteuer, die Anmeldefristen, die Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage, die Abzüge und die Bedingungen für Abzüge fest. Aufgrund der Ähnlichkeiten zwischen Erbschaft und Schenkung (d.h. finanzieller Vorteil ohne Bezahlung) fallen sie unter dasselbe Gesetz.

Vollständiger Text des spanischen Schenkungssteuergesetzes

Den offiziellen Text des Gesetzes über die Erbschafts- und Schenkungssteuer finden Sie unter folgendem Link:

https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-1987-28141

Darüber hinaus können Sie sich auch auf den offiziellen Websites der regionalen Finanzämter über die Schenkungssteuer informieren:

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der offiziellen Website des Finanzamts der jeweiligen Region.

Offizielle Website der regionalen Steuerbehörde von Katalonien

Offizielle Website der regionalen Steuerbehörde von Valencia

Offizielle Website der regionalen Steuerbehörde von Andalusien

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