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Spanisches Renteneintrittsalter auf 66 Jahre und 4 Monate im Jahr 2023 verschoben

Verschiebung des Renteneintrittsalters

Nach dem Änderungsgesetz wird das Rentenalter in Spanien ab dem 1. Januar 2023 66 Jahre und 4 Monate betragen. In den kommenden Jahren wird das Renteneintrittsalter schrittweise auf 67 Jahre angehoben.

Das bedeutet, dass diejenigen, die im Jahr 2023 in den Ruhestand gehen, 66 Jahre und 4 Monate alt sein müssen, bevor sie eine Rente beantragen können.

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie jedoch weiterhin einen Antrag auf Vorruhestand stellen.

Die mindestrente wird im Jahr 2023 erhöht.

Die Mindestrente für 2023 beträgt:

966 €/Monat (im Falle eines Ehepartners ohne Einkommen).

783 €/Monat (wenn kein Ehepartner vorhanden ist).

So kann beispielsweise ein Rentner, dessen ursprüngliche Rente 500 €/Monat betrug, mit einem Ehepartner und ohne dessen Einkommen, einen zusätzlichen Freibetrag erhalten, um die Mindestrente von 966 €/Monat zu erreichen.

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