Prüfung der spanischen Staatsangehörigkeit
Gemäß Artikel 22 des spanischen Bürgerlichen Gesetzbuchs ist für die Beantragung der spanischen Staatsbürgerschaft, außer in besonderen Fällen, ein zehnjähriger rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt in Spanien erforderlich.
Ähnlicher Artikel: Spanische Staatsangehörigkeit nach Wohnsitzvoraussetzungen
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, müssen Sie vor der Antragstellung zwei Prüfungen ablegen: die DELE (Sprachprüfung) und die CCSE.
CCSE-Prüfung zur Staatsangehörigkeit
des Instituto Cervantes
Die Prüfung ist in 5 Abschnitte unterteilt:
Erstens:Regierung, Gesetzgebung und öffentliche Beteiligung
Zweitens: Grundrechte und -pflichten.
Drittens: Verwaltungsplanung. Geographie und Politik.
Fünftens: Spanische Geschichte und Kultur
Fünfte: Spanische Gesellschaft
