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Registrierung von Booten

Die Zulassung und Eintragung von Booten ist der Verwaltungsakt, durch den ein Boot oder Sportboot eine Zulassung erhält. 

Für die Registrierung eines Bootes erforderliche Unterlagen: 

  • Konformitätserklärung des Bootes. 
  • Konformitätserklärung für den Motor. 
  • Bescheinigung über die Prüfung des Bootes. 
  • Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer (im Falle neuer Boote). 
  • Kaufvertrag mit Abrechnung der Grunderwerbs- bzw. Stempelsteuer (Boote aus zweiter Hand), wenn das Boot von einer anderen Flagge stammt. 
  • Beglaubigte Kopie des Personalausweises des Eigentümers 
  • Nachweis über die T0- und T5-Gebühren. 
  • Registrierungsgebühren. 
  • ITB-Bericht. 
  • Abmeldebescheinigung des Registers des Herkunftslandes. 

Einfuhr. 

Boote und Sportboote aus dem Ausland, die zuvor in diesem Land registriert wurden, müssen in Spanien im Rahmen des administrativen Einfuhrverfahrens registriert werden. 

Die bei der Einfuhr vorzulegenden Unterlagen sind: 

  • Antrag auf Registrierung. 
  • Abmeldebescheinigung. 
  • Rechnung oder Kaufvertrag, von Grunderwerbssteuer und Stempelsteuer befreit. 
  • Nachweis über die Zahlung der Zollgebühren. 
  • Name des Bootes. 

 

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