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Einkommensteuer für nicht Residente (IRNR)

Die IRNR besteuert Einkünfte, die von nicht residenten natürlichen oder juristischen Personen auf spanischem Staatsgebiet erzielt werden. Doch wer gilt als nicht resident? Grob gesagt, diejenigen, die weniger als 183 Tage pro Jahr in Spanien leben. Wenn Sie sich also mehr als 183 Tage in Spanien aufhalten, müssen die IRPF-Steuer entrichten. Klicken Sie auf den Link 

Nicht-Residenten werden mit einem Satz zwischen 19 % und 24 % besteuert, je nach Art des Einkommens und des Wohnsitzlandes. Bei der Berechnung werden die in Spanien erzielten Einkünfte aus wirtschaftlichen Tätigkeiten, das Eigentum an einem Zweitwohnsitz, Renten und Einkünfte aus Immobilienkapital berücksichtigt.  

Wenn Sie eine Immobilie erwerben:  

  • Wenn Sie eine Immobilie erwerben, müssen Sie die Einkommensteuer für Nicht-Residenten und die IBI (Grundsteuer) zahlen. In einigen Fällen, je nach Wert der Immobilie und der Region, müssen Sie auch die Vermögenssteuer entrichten.   
  • Wenn Sie die Immobilie vermieten, können Sie einige gesetzlich festgelegte Ausgaben absetzen, z. B. für die Hausratversicherung. Die Steuererklärung muss in den ersten 20 Tagen der Monate Januar, April, Juli und Oktober abgegeben werden.   
  • Wenn Sie dort wohnen oder das Haus leer steht, können Sie nichts absetzen.   
  • Wenn Sie die Immobilie verkaufen, müssen Sie den Veräußerungsgewinn mit dem Formular 210 des spanischen Finanzamtes innerhalb von drei Monaten nach dem Verkauf erklären.  

Alle diese Steuererklärungen müssen mit dem Formular 210 des spanischen Finanzamtes gemacht werden. FORMULAR 210 in diesem Link. 

Einkünfte, die durch eine Betriebsstätte erzielt werden 

Diese Steuer unterscheidet unter anderem zwischen Einkünften, die durch eine Betriebsstätte oder ohne eine solche erzielt werden. Wenn Sie Einkünfte durch eine Betriebsstätte erzielen, werden Sie oder Ihr Unternehmen genauso besteuert wie die spanischen Unternehmen, nämlich mit 25 %.  

Einkünfte, die ohne Betriebsstätte erzielt werden:   

Wenn Sie keine Betriebsstätte haben, müssen Sie für jede Transaktion, die Sie tätigen, eine Steuererklärung abgeben. Der Steuersatz hängt von Ihrem Wohnsitzland ab:   

  • Der Steuersatz beträgt 19 % für Einwohner der Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).  
  • Der Steuersatz beträgt 24 % für Einwohner anderer Länder. 

Einkommensteuer für nicht Residente / Steuerberater / Spanien / Fachanwalt im Steuerrecht 

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