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HomeGesellschaftsrechtSchritte zur Gründung eines Unternehmens in Spanien

Schritte zur Gründung eines Unternehmens in Spanien

Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (S.L.) in Spanien besteht aus 9 Schritten:  

1. Beantragung der NIE-Nummer

Wenn Sie als Ausländer ein Unternehmen in Spanien gründen wollen, müssen Sie eine NIE Nummer (Steueridentifikationsnummer) beantragen, unabhängig davon, ob Sie Geschäftsführer oder nur Gesellschafter sind. 

2. Der Antrag auf den Firmennamen

Dieser Schritt stellt sicher, dass der Name, der zur Identifizierung der SL gewählt wurde, nicht von einem anderen, bereits gegründeten Unternehmen verwendet wird. Es müssen mehrere mögliche Namen für das Unternehmen angegeben werden, so dass, wenn die erste Wahl bereits vergeben ist, das Zertifikat für die nächste Wahl erteilt wird.  

3. Eröffnung eines Bankkontos für das Unternehmen

Mit der Bescheinigung des Firmennamens wird das Bankkonto mit einem Stammkapital von 3.000 Euro eröffnet, damit die Bank die Einlagenbescheinigung ausstellen kann. Dieser Betrag liegt deutlich unter den in Deutschland geforderten 25.000 Euro und den 35.000 Euro in Österreich. 

4. Aufsetzen der Satzung

Die Satzung der SL enthält die Struktur, die interne Funktionsweise und die Vorschriften, nach denen das Unternehmen geführt wird.  

5. Öffentliche Urkunde über die Gründung des Unternehmens

Alle Gesellschafter und Geschäfsführer der Gesellschaft mit beschränkter Haftung müssen zum Notar gehen, um die öffentliche Gründungsurkunde der Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu unterzeichnen. Zu dieser Unterzeichnung sind die Bescheinigung über den Namen des Unternehmens und die Bescheinigung der Bank über die Einzahlung des Stammkapitals mitzubringen. 

Die Notarkosten belaufen sich auf ca. 300 Euro. 

6. Anmeldung bei der Steuer auf wirtschaftliche Tätigkeiten (Impuesto de Actividades Económicas)

In diesem Schritt müssen Sie sich bei der Steuerbehörde für die Steuer auf wirtschaftliche Tätigkeiten (IAE) anmelden, um die Aufnahme der Tätigkeit(en) zu melden, die von der SL durchgeführt werden sollen. 

7. Eintragung ins Handelsregister der Provinz

Die Eintragungskosten belaufen sich auf ca. 100 Euro. 

8. Zuteilung der endgültigen Steuernummer der Gesellschaft (NIF Nummer)

9. Als Geschäftsführer müssen Sie sich bei den Sozialversicherungsbehörden anmelden

Häufig gestellte Fragen: 

A. Wie lange dauert es, ein Unternehmen in Spanien zu gründen? 

Das Grundungsverfahren dauert vier Wochen. 

B. Darf ich mit einer spanischen Gesellschaft auch in der Europäischen Union geschäftlich tätig werden? 

Ein spanisches Unternehmen darf in ganz Europa eingesetzt werden. 

C. Kann ich das Unternehmen mit einer in Deutschland unterzeichneten Vollmacht gründen, d.h. es ist nicht notwendig, in Spanien anwesend zu sein? 

Genau, Sie können eine Vollmacht erteilen, zum Beispiel an Ihren Anwalt, um das Unternehmen in Spanien zu gründen. 

D. Darf ein Ausländer, der nicht in Spanien ansässig ist, Geschäftsführer eines Unternehmens in Spanien sein? 

Ja, aber die Steuerbehörden verlangen, dass ein Vertreter in Spanien benannt werden sollte. 

Gründung / Firma / Unternehmen / Spanien / Fachanwalt im Gesellschaftsrecht 

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