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Beckham-Gesetzesregelung erklärt

Beckham Gesetz 

Das spanische Real Decreto 687/2005 ist vor allem als Beckham-Gesetz bekannt, weil er die erste Person war, die davon profitierte.   

Im Großen und Ganzen richtet sich dieses Steuergesetz an die natürliche Person, die ihren steuerlichen Wohnsitz in Spanien hat. Wenn Sie die unten genannten Voraussetzungen erfüllen, können Sie sich für die Nicht-Residenten-Steuer entscheiden, die einen besonderen Beitrag von 24% Pauschalsteuersatz nur für die in Spanien erzielten Einkommen beinhaltet. Ein weiterer Vorteil ist, dass Sie insgesamt 6 Jahre lang davon profitieren können.

Bedingungen:   

  • Sie dürfen sich in den letzten 10 Jahren nicht in Spanien aufgehalten haben.  
  • Ihr Eintritt in Spanien ist nämlich:
    • Sie haben einen Arbeitsvertrag mit einem Unternehmen unterzeichnet, das in Spanien ansässig ist.  
    • Sie sind umgesiedelt worden.
    • Sie sind Geschäftsführer eines Unternehmens geworden, an dem Sie nicht mehr als 25 % der Anteile halten.
  • Sie erzielen keine Einkünfte durch eine Betriebsstätte in Spanien.   
  • Ihre Arbeit wird in Spanien ausgeübt. Oder zumindest den Großteil Ihrer beruflichen Aufgaben und Tätigkeiten.  
  • Sie dürfen nicht mehr als 15 % Ihres Gesamteinkommens außerhalb Spaniens erzielen. 

Ausgenommene Gruppen:  

  • Freiberufler  
  • Berufssportler  
  • Geschäftsführer von Unternehmen mit Sitz in Spanien, die mehr als 25 % der Aktien besitzen 

Wie Sie einen Antrag stellen:  

Sie müssen das Dokument 149 der spanischen Steuerbehörde (Agencia Tributaria Española) mit den folgenden Unterlagen ausfüllen:  

  • Ihr unterschriebener Arbeitsvertrag  
  • Ihre Sozialversicherungsnummer  
  • Reisepass   
  • NIE   

Ab dem Tag, an dem Sie Ihre Arbeit aufnehmen, haben Sie nur 6 Monate Zeit, diese Sondersteuer zu beantragen. Wenn Sie Ihren Antrag nach diesem Zeitraum einreichen, wird er abgelehnt, und Sie zahlen Steuern wie ein Resident (variabler Steuersatz zwischen 19 % und 45 %).  

Steuersätze:  

Fester Steuersatz von 24 % bis zu einem Einkommen von 600.000 €, das der Arbeitnehmer erwirtschaftet. Ab 600.000€ fester Satz von 47%.  

Dividenden, Zinsen und Kapitalerträge:  

  • Die ersten 6.000€ werden mit einem festen Satz von 19% besteuert;  
  • von 6.000€ bis 50.000€ zu einem festen Satz von 21%;  
  • von 50.000€ bis 20.000€ zu einem festen Satz von 23%;  
  • und ab 200.000,01€ zu einem festen Satz von 26%. 

Lexbeckham / Spanien / Steuerrecht / Fachanwalt im Steuerrecht 

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