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Kriterien für natürliche Personen, die als steuerlich Resident gelten

Natürliche Personen gelten in Spanien als steuerlich resident, wenn sie mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Aufenthalt von mehr als 183 Tagen in Spanien während eines Kalenderjahres.
  • Sie haben in Spanien wirtschaftliche Interessen oder das Zentrum ihrer Aktivitäten oder den Hauptgeschäftssitz.
  • Wenn sich Ihr Ehepartner und/oder Ihre Kinder dauerhaft in Spanien aufhalten, geht das spanische Recht davon aus, dass Sie steuerlich resident sind, sofern nicht das Gegenteil bewiesen wird.

In Spanien sind Sie resident oder nicht resident, das Konzept des unterjährigen Aufenthalts existiert nicht.

Wenn Sie die vorgenannten Kriterien nicht erfüllen, sind Sie nicht resident, aber die Einkünfte, die Sie in Spanien erzielen, werden im Rahmen der Einkommensteuer für Nichtresidente (IRNR) besteuert. Diese Steuer unterscheidet zwischen Einkünften, die mit oder ohne ständige Niederlassung erzielt werden.

Abkommen und Doppelresidenz:

In den von Spanien unterzeichneten Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung hängt die Einstufung einer Person als resident von den internen Rechtsvorschriften jedes Staates ab. Da jeder Staat unterschiedliche Kriterien festlegen kann, können zwei Staaten eine Person als resident betrachten.

In diesen Fällen legen die Abkommen im Allgemeinen die folgenden Kriterien fest, um zu vermeiden, dass eine Person in beiden Staaten als resident:

  1. Eine Person wird in dem Staat als resident betrachtet, in dem sie ihren ständigen Wohnsitz hat.
  2. Verfügt sie über eine ständige Wohnung in beiden Staaten, gilt sie als in dem Staat resident, zu dem sie die engsten persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen unterhält (Mittelpunkt der Lebensinteressen).
  3. Konnten die oben genannten Kriterien nicht bestimmt werden, so gilt sie als in dem Staat resident, in dem sie gewöhnlich wohnt.
  4. Lebt eine Person gewöhnlich in beiden Staaten oder lebt sie in keinem der beiden Staaten, so gilt sie als in dem Staat resident, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt.
  5. Wenn sie die Staatsangehörigkeit beider Staaten oder keines der beiden Staaten besitzt, regeln die zuständigen Behörden den Fall in gegenseitigem Einvernehmen.

Wenn also beide Länder, in denen Sie einen Wohnsitz haben, ein Doppelbesteuerungsabkommen haben, können Sie Steuerbefreiungen in Anspruch nehmen, damit Sie sich nicht  gleichzeitig zwei Steuerregelungen unterwerfen müssen.

Bescheinigung der steuerlichen Residenz:

Die steuerliche Residenz wird durch eine von der zuständigen Steuerbehörde des betreffenden Landes ausgestellte Bescheinigung nachgewiesen. Die Gültigkeitsdauer dieser Bescheinigungen beträgt ein Jahr.

Eine Person kann eine Aufenthaltserlaubnis oder einen Verwaltungssitz in einem Staat haben, ohne dort als steuerlich resident zu gelten.

Steuerrecht / Steuerpflichtig / Spanien / Fachanwalt im Steuerrecht / Steuerberater

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