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Zivilprozessrecht in Spanien

In Spanien gibt es hauptsächlich zwei Arten von Zivilverfahren, das “Juicio Ordinario” und das “Juicio Verbal”. 

1. Juicio Verbal 

Das Juicio Verbal wird für die folgenden Verfahren durchgeführt: 

  • Wenn der Streitwert nicht mehr als 6.000 Euro beträgt. 
  • Diejenigen, die sich auf Forderungen für nicht gezahlte Mieten beziehen. 
  • Personen, die die Wiedererlangung des vollständigen Besitzes einer ländlichen oder städtischen Immobilie anstreben. 
  • Diejenigen, die eine gerichtliche Entscheidung über die Nichterfüllung eines Finanzierungsleasingvertrags, eines Leasingvertrags über bewegliche Sachen oder eines Mietkaufvertrags mit Eigentumsvorbehalt im Eilverfahren beantragen. 
  • Unterlassungsklagen zum Schutz der kollektiven Interessen der Verbraucher und Nutzer. 
  • Weitere Ansprüche. 

Das Juicio Verbal kann von 3 bis 5 Monate dauern, wenn es keine Verhandlung gibt, oder von 6 bis 8 Monate, wenn es eine Verhandlung mit Beweismitteln wie Zeugen gibt. 

2. Juicio Ordinario 

Das Juicio Verbal wird für die folgenden Verfahren durchgeführt: 

  • Vor allem in Fällen, in denen der Streitwert über 6.000 Euro liegt. 
  • Forderungen nach dem Schutz des Rechts auf Ehre und Privatsphäre. 
  • Klagen gegen Gesellschaftsbeschlüsse, die von Versammlungen angenommen wurden. 
  • Rechtsstreitigkeiten im Bereich des unlauteren Wettbewerbs, Kartellrecht. 
  • Ansprüche in Bezug auf Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). 
  • Weitere Ansprüche. 

Das Juicio Ordinario besteht aus den folgenden Phasen: 

  • Audiencia Previa (Vorverhandlung): Die Anwälte schlagen Beweise für die Verhandlung vor (Zeugen, Sachverständige, Vernehmung der Parteien). Wenn es keine Beweise gibt, endet das Verfahren durch ein Urteil. 
  • Verhandlung. Es werden Beweise (Zeugen, Sachverständige und Vernehmung) aufgenommen, und es wird ein Urteil gefällt. 

Ist ein Gerichtsverfahren erforderlich, so dauert das Verfahren etwa 15 Monate. Kommt es zu keiner Verhandlung, dauert das Verfahren etwa 8 Monate. 

Anders als in Deutschland finden alle zivilrechtlichen Verfahren vor dem Amtsgericht und nicht vor dem Landgericht statt. 

Prozessrecht / Spanien / Verfahren / Prozessanwalt

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