NIF
Jedes ausländische Unternehmen, das sich in Spanien niederlassen oder in Spanien Geschäfte jeglicher Art tätigen möchte, muss eine NIF haben. Dabei handelt es sich um die Steueridentifikationsnummer (Número de Identificación Fiscal auf Spanisch).
WIE ERHÄLT MAN DIE NIF ALS AUSLÄNDISCHES UNTERNEHMEN?
Sie müssen sie bei dem spanischen Finanzamt (Agencia Tributaria Española, AEAT) beantragen.
Erforderliche Dokumente:
- Dokument, das die Existenz des ausländischen Unternehmens im Ausland bestätigt
- Zum Beispiel die Gründungsurkunde
- Vollmacht, die eine spanische Person dazu ermächtigt, die NIF des ausländischen Unternehmens zu beantragen.
- Eine ausländische Person kann ebenfalls bevollmächtigt werden, muss aber ihre NIE (Ausländeridentifikationsnummer) haben.
Beide Dokumente müssen apostilliert oder legalisiert und offiziell übersetzt sein.
- Reichen das Formular 036 bei dem Finanzamt ein.