1. Gesetz
Das Estatuto de los Trabajadores ist das Gesetz, das die Rechte der Arbeitnehmer in Spanien regelt. Dieses Gesetz gilt für alle Arbeitnehmer, ausgenommen Beamte.
2. Kündigung
- Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen: der Arbeitnehmer erhält eine Entschädigung von 20 Arbeitstagen pro Jahr Betriebszugehörigkeit.
- Wenn die Entlassung für ungerechtfertigt erklärt wird, kann das Unternehmen zwischen der Wiedereinstellung oder der Zahlung einer Abfindung von 33 Arbeitstagen pro Jahr Betriebszugehörigkeit bis zu einer Höchstzahl von 24 Monatsbeträgen wählen.
- Keine Abfindung, wenn die Entlassung aus disziplinarischen Gründen erfolgt. Wir listen die Fälle von disziplinarischen Entlassungen auf:
- Wiederholte und unentschuldigte Abwesenheit oder Unpünktlichkeit
- Disziplinlosigkeit oder Ungehorsam bei der Arbeit
- Verbale oder körperliche Beleidigungen
- Verstoß gegen Treu und Glauben sowie Untreue bei der Ausführung von Arbeiten
- Kontinuierlicher und freiwilliger Rückgang der normalen oder vereinbarten Arbeitsleistung
- Häufige Trunkenheit oder Drogenabhängigkeit, wenn dadurch die Arbeitsleistung negativ beeinträchtigt wird
- Belästigung wegen Rasse, ethnischer Herkunft, Religion Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung
Berechnen wir die Entschädigung anhand eines Beispiels:
Eine Person hat ein Bruttojahresgehalt von 22.000 Euro und arbeitet seit 3 Jahren in einem Unternehmen.
Tageslohn = 22.000 / 365 = 60,27 EUR
Arbeitszeit = 3 Jahre = 36 Monate
- Ungerechtfertigte Entlassung: 60,27* 36 * 33/12 = 5.966,73 EUR
- Entlassung aus wirtschaftlichen Gründen: 60,27 *36 *20/12 = 3.616,20 EUR
3. Arbeitszeit, Urlaubsregelung und Mindestlohn
Die Arbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche.
Arbeitnehmer in Spanien haben je nach Unternehmen einen gesetzlichen Anspruch auf 30 Kalendertage Urlaub oder 22 Arbeitstage.
Der Mindestlohn für beträgt 32,17 Euro/Tag oder 965 Euro/Monat, je nachdem, ob der Lohn auf Tages- oder Monatsbasis festgelegt wird.
4. Steuerbelastung
Besteuerungsgrundlage (bis zu EUR) | Steuerpflicht (EUR) | Überschuss der Steuerbemessungsgrundlage (bis zu EUR) | Steuersatz (%) |
0 | 0 | 12.450 | 19 |
12.450 | 2.365,50 | 7.750 | 24 |
20.200 | 4.225,50 | 15.000 | 30 |
35.200 | 8.725,50 | 24.800 | 37 |
60.000 | 17.901,50 | 240.000 | 45 |
300.000 | 125.901,50 | Remainder | 47 |
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