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Beflaggung von Schiffen

Die Beflaggung schließlich ist ein Verwaltungsakt, mit dem die Schifffahrtsbehörde dem Schiff das Führen der nationalen Flagge gestattet und ihm damit die spanische Staatsangehörigkeit mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen verleiht. Es gibt zwei verschiedene Fälle, in denen ein Schiff die spanische Flagge führen kann: 

  • Ein Schiff, das bereits die Flagge eines anderen Landes führt und nach Spanien eingeführt wird. 
  • Ein neu gebautes Schiff, das seine erste Flagge erhält. 

Die vorzulegenden Unterlagen sind je nach Fall unterschiedlich. 

Für den ersten Fall sieht der Königliche Erlass 1027/1989 vor, dass folgende Angaben gemacht werden müssen: 

  • Der Antrag des Interessenten. 
  • Die Eigentumsurkunde des Schiffes oder der Leasingvertrag. 
  • Wenn das Schiff bereits in einem anderen Register eingetragen war, die Bescheinigung über die Abmeldung. 
  • Nachweis über die Entrichtung der Zollgebühren. 
  • Drei Namen für das Schiff in der Reihenfolge ihres Vorzugs. 

Die besondere Behandlung von Schiffen mit einer Länge von 24 Metern oder weniger, die im Königlichen Dekret 1435/2010 enthalten ist, muss beachtet werden. 

 Im zweiten Fall sind die vorzulegenden Unterlagen unterschiedlich: 

  • Der von der Werft und dem Eigentümer unterzeichnete Antrag. 
  • Das technische Projekt. 
  • Fotokopie der DNI der interessierten Parteien. 
  • Spezifische Unterlagen, die von dem jeweiligen Schiffstyp abhängen. 
  • Die Eigentumsurkunde. 
  • Nachweis über die Zahlung der Gebühren. 

Möglichkeit der Beflaggung in Polen 

In Spanien müssen Sportboote zwischen 2,5 und 24 Metern Länge registriert werden. In diesem Sinne und gemäß den Vorschriften der beiden Länder und der Europäischen Union (EU) selbst kann jeder spanische Staatsbürger sein Boot in Polen ohne Probleme und unter Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften registrieren lassen. 

 Vorteile der polnischen Flagge: 

  • Die Flagge läuft nicht ab. Sie wird einmal bezahlt und muss nicht erneuert werden, was bei der spanischen Flagge nicht der Fall ist. 
  • Sie können ein Boot unter polnischer Flagge besitzen und führen, wenn Sie einen spanischen oder EU-Führerschein haben. 
  • Sie können auf der ganzen Welt segeln, da Polen Mitglied der EU ist. 
  • Sie können das Boot in jedem Heimathafen in Spanien oder auf der ganzen Welt haben. 
  • Sie können eine polnische MMSI für das SMSSM-System haben (übersetzt: MMSI “Global Maritime Distress and Safety System”, zu dem die MMSI gehört). Unter polnischer Flagge wird die MMSI alle 10 Jahre erneuert. 
  • Es ist keine ITB zu bestehen. 
  • Keine Flaggenerneuerung oder Jahresgebühren. 
  • Es gibt keine Navigationszonen, obwohl die Navigation immer noch durch die Konstruktionskategorie des Bootes und die Qualifikation des Skippers begrenzt ist. 
  • Außerhalb der 12-Meilen-Zone ist für die Sicherheitsausrüstung nur die CE-Kennzeichnung erforderlich, und es besteht keine Notwendigkeit, die DGMM-Zulassungen zu durchlaufen. Rettungsinseln und Epirb (Funkfeuer) sind ebenfalls nicht vorgeschrieben. Innerhalb von 12 Meilen müssen Sie jedoch die in Spanien zugelassene Ausrüstung mitführen. 
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